Jetzt Mitglied werden und Vorteile genießen

Mitglied kann grundsätzlich jede Person in unserem Arbeitsgebiet werden, soweit die Art des Einkommens den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie nachfolgenden Personenkreisen angehören. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft!

PERSONENGRUPPEN

Andere Personen dürfen nur Mitglied werden, wenn Ihre Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen.

Unser Mitgliedsbeitrag

Unser Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen Jahres-Mitgliedsbeitrag, der unter sozialen Gesichtspunkten nach unten abgestuft ist. Darüber hinaus werden zusammenveranlagte Ehegatten besonders berücksichtigt

KÖNNEN WIR ERBRINGEN BEI EINKÜNFTEN AUS

Andere Personen dürfen nur Mitglied werden, wenn Ihre Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen.

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