Unser Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen Jahres-Mitgliedsbeitrag, der unter sozialen Gesichtspunkten nach unten abgestuft ist. Darüber hinaus werden zusammenveranlagte Ehegatten besonders berücksichtigt
Deutsche Lohn- und Einkommensteuerhilfe Skupien e.V. – Lohnsteuerhilfeverein –